Die ARGE GL – Aufgaben und Zweck

Die ARGE GL in Bayern e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die ARGE GL in Bayern e.V. ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Zweck der ARGE GL in Bayern e.V. ist
die fachliche Beratung der Mitglieder und Behörden
die Förderung des Verständnisses für den Aufbau der Kommunalverwaltung innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
die Sammlung und die Auswertung von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften sowie richterlichen Entscheidungen,
die Durchführung von Regionaltagungen, (In jeweils drei Regionaltagungen im Frühjahr und Herbst vermitteln wir Informationen über aktuelle Trends und Entwicklungen, sowohl für die Tagesarbeit im kommunalen Bereich, wie auch bei mittel- und längerfristigen Änderungen.)
die Abhaltung von Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themenkreisen.

Durch Informationsbriefe und „Rund-eMails“ werden unsere Mitglieder über vorhandene Umfragen und Unterlagen, die abgerufen werden können, unterrichtet.

Wir führen laufend Umfragen bei den Mitgliedern über aktuelle Entwicklungen durch. (z.B. über Personalbestand, Umlagen, vorhandene EDV-Lösungen, Eingruppierungen, Muster – Geschäftsverteilungspläne, Dienstanweisungen usw.). Die Ergebnisse dieser Umfragen können von den Mitgliedern jederzeit in unserer Geschäftsstelle angefordert werden.

Dadurch werden manche Fragen schneller geklärt. Die Mitglieder der ARGE GL profitieren von Umfragen, die sie zu bestimmten Themen über die Geschäftsstelle mit den bereits oben genannten „Rund-eMails“ starten können. In Anbetracht der zunehmenden Aufgaben in den Kommunen stellt dies ein gern genutztes Medium zur Lösungsfindung dar, denn: „Nicht jede Gemeinde muss das Rad neu erfinden“.

Damit der fachliche Gedanken- und Erfahrungsaustausch noch effektiver funktioniert, baut die ARGE als weiteres „Netzwerk“ die sog. „Landkreisbeauftragten“ auf. Diese fördern die Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen auf Landkreisebene.

Nach Bedarf führen wir auch Sondertagungen und Seminare mit besonderen Themen durch (Globalberechnung, Gebührenkalkulation, Mitarbeiterführung, EDV-Internet/e-Mail).

Auch die Pflege von partnerschaftlichen Beziehungen mit Verbänden und Vereinigungen des In- und Auslands sieht unsere Satzung vor.